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Häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern:
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Müssen Sachbezüge auf den Lohn- und Gehaltsabrechnungen aufgeführt werden?
Sachbezüge müssen auf den Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der Mitarbeitenden als eigene Bruttogehaltsbestandteile aufgeführt sein. Sie werden vor der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wieder abgezogen.
Können Teilzeitkräfte und Minijobber auch Sachbezüge nutzen?
Ja, die Sachbezugs-Regelungen gelten auch für Teilzeitkräfte und 538 Euro-Kräfte (Minijobber) (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Ist gewährleistet, dass HARMERSBACHTAL JOBKÄRTLE ausschließlich in ihrem regional begrenzten Gültigkeitsbereich eingesetzt werden können?
Ja, es handelt sich dabei um Wertgutscheine, mit denen Gutscheininhaber ausschließlich in dem definierten begrenzten Netzwerk der Stadt oder ggf. Region Waren oder Dienstleistungen beziehen können. Die Gutscheine erfüllen die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a-c). Bargeldgeschäfte sind auf Basis von Geschäftsvereinbarungen mit den registrierten Annahmestellen ausgeschlossen.
Wie ist ein begrenztes Netzwerk (Gültigkeitsbereich) definiert?
Die Definition für ein begrenztes Netzwerk ist im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) geregelt.
Was ist bei steuerfreien Sachbezügen zu beachten?
Der 50 Euro Sachbezug ist im § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG geregelt.
Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen mit jeweils bis zu 60 Euro sind in ³ 8 Abs. 2 Satz 11 EstG geregelt.
Ein Factsheet zu den steuerfreien Sachbezügen, die Sie mit unseren regionalen Wertgutscheinen nutzen können finden Sie hier.
Barauszahlungen der im Rahmen der Sachbezüge gewährten Beträge müssen ausgeschlossen sein.
Können Sachbezugsleistungen auf den Wertgutscheinen angespart werden?
Ja, Sachbezugsleistungen können auf den Gutscheinen angespart werden und im Jahr der Gültigkeit sowie (in der Regel) in drei weiteren Kalenderjahren ausgegeben werden.
Wo finde ich Informationen zu Steuervorteilen mit Sachbezügen?
In unserem Factsheet hier finden Sie einen schnellen Überblick über mögliche Sachbezugsleistungen für die Sie unsere regionalen Wertgutscheine nutzen können.
Werden Mitarbeiterdaten im Gutscheinsystem gespeichert?
Nein, im Gutscheinverwaltungssystem unserer regionalen Gutscheine werden keine persönlichen Mitarbeiterdaten gespeichert.
Wie bestelle ich Gutscheine für Mitarbeitende?
Um Gutscheine für Mitarbeitende zu bestellen, nutzen Sie bitte eine unserer Kontaktmöglichkeiten per Telefon, E-Mail oder unser Kontaktformular hier auf unserer Webseite.
Wie können Gutscheine für Mitarbeitende aufgeladen werden?
Als registrierter Arbeitgeber können Sie mit Ihren Benutzerdaten im System Gutscheine direkt einzeln aufladen.
Firmen können auch unseren exklusiven Buchungsservice nutzen, mit dem wir die Aufladungen nach Abstimmung für Sie übernehmen.
Gibt es die Möglichkeit, Mitarbeiterkarten automatisch aufzuladen?
Die Aufladungsmöglichkeiten über das System bieten maximale Flexibilität die Menge der Karten und die aufzubuchenden Beträge zu steuern. Für Arbeitgeber, die unseren Firmenservice für Aufladungen nutzen, können wir automatisch wiederkehrende Aufbuchungen einrichten. Änderungen einzelner Beträge, wegen ausgeschiedenen oder neuen Mitarbeitern können uns einfach mitgeteilt werden.
Wie können Änderungen bei den aufzuladenden Karten oder Beträgen berücksichtigt werden?
Firmen, die direkt im System aufbuchen, können ihre Ladeliste vor dem Upload selbst ändern. Firmen, die unseren Firmenservice nutzen, können uns Änderungen bis zum 25. des Monats bzw. spätestens fünf Arbeitstage vor Monatsende mitteilen.
Müssen Mitarbeiterkarten monatlich beladen werden?
Nein, Arbeitgeber bestimmen selbst, ob sie regelmäßige Beladungen oder sporadische Beladungen, z.B. zu Geburtstagen oder bestimmten Anlässen wünschen.
Wie kann ich mich als Arbeitgeber im System einloggen, um Aufbuchungen auszuführen?
Registrierte Arbeitgeber können sich mit ihren persönlichen Benutzerdaten im System einloggen.
Wie erfolgen die Abrechnungen für aufgeladene Sachbezugsleistungen?
Nach jedem abgelaufenen Monat werden Abrechnungen erstellt und die aufgeladenen Sachbezugsleistungen per SEPA-Mandat vom angegebenen Konto eingezogen.
Kann ich eine Erinnerung einstellen, damit das aufbuchen von Sachbezugsleistungen nicht vergessen wird?
Für Firmen, die unseren Buchungsservice nutzen gewährleisten wir rechtzeitig die Aufbuchungen.
Wann erfolgen die Aufladungen auf Mitarbeiterkarten?
Firmen, die sich selbst im System einloggen um aufzubuchen können dies zu jedem Zeitpunkt im Monat tun. Die Gelder stehen den Mitarbeitern dann sofort zur Verfügung.
Aufladungen, die von uns mit dem Firmenservice durchgeführt werden, erfolgen in der Regel rechtzeitig zum Monatsende.
Wo kann ich die Daten meiner Mitarbeiter verwalten?
Im System werden aus Datenschutzgründen keine Mitarbeiterdaten hinterlegt. Es ist also nicht notwendig darin die Mitarbeiterdaten zu pflegen. Firmen erhalten mit Auslieferung der Mitarbeiterkarten eine Liste mit den Gutscheincodes, so dass die Mitarbeiterdaten intern zugeordnet werden können.
Wie kann ich die Aufladung für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter beenden?
Wenn ein Mitarbeiter ausscheidet, wird einfach dessen Gutscheinkarte nicht erneut aufgeladen. Für Firmen, für die wir mit unserem Firmenservice die Aufladungen durchführen genügt eine Benachrichtigung an uns.
Die Karte selbst kann vom Mitarbeitenden weiterverwendet werden, solange bis das Guthaben aufgebraucht ist oder die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
Wie kann ich einzelne Karten kündigen?
Einzelne Karten müssen nicht gekündigt werden. Sie werden lediglich nicht weiter aufgeladen. Die Karte selbst kann vom Mitarbeitenden weiterverwendet werden, solange bis das Guthaben aufgebraucht ist oder die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
Wie bestelle ich eine Ersatzkarte?
Ersatzkarten für verloren gegangene oder beschädigte Karten erhalten Sie direkt von uns. Eine formlose Benachrichtigung an uns per Mail genügt. Bitte teilen Sie uns den Gutscheincode der zu ersetzenden Karte mit. Wir werden dann auch eine entsprechende Umbuchung der noch vorhandenen Guthaben durchführen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Der einfachste Weg ist ein SEPA-Mandat einzurichten.
Welche Kosten entstehen für Mitarbeiterkarten?
Die Karten für Mitarbeiter werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt, mit Ausnahme gebrandeter Karten, für die die Kosten für Sonderdruck berechnet werden. Auf Anfrage erhalten Sie von uns ein entsprechendes Angebot.
Die Gebühren für Aufladungen entnehmen Sie bitte Ihrer persönlichen Firmenpartnervereinbarung.
Gibt es Design-Anforderungen für gebrandete Karten?
Das Branding der Mitarbeiterkarten bietet i.d.R. verschiedene Möglichkeiten, die wir mit Ihnen gerne direkt abstimmen.
Wo können Mitarbeiter-Karten eingelöst werden?
Die Annahmestellen werden in den jeweiligen Netzwerken über deren regionale Webseiten kommuniziert.
Können Mitarbeitende ihre Karten auch in einer Wallet auf dem Smartphone mit sich führen?
Ja, wir haben eine eigene Wallet, in der Mitarbeiterkarten, Geschenkgutscheine sowie Kundenkarten der jeweiligen Netzwerke abgelegt und digital genutzt werden können.
Wie können Mitarbeitende prüfen wieviel Guthaben sie auf ihrer Karte haben?
Karteninhabende können dafür einfach den QR-Code auf ihrer Karte scannen. Sie bekommen dann ihr aktuelles Guthaben sowie eine Historie über alle Auf- und Abbuchungen angezeigt. Karten die in der Wallet abgelegt sind zeigen das jeweils vorhandene Guthaben an. Die Historie ist über einen Info-Button einzusehen.
Kann ein ausgeschiedener Mitarbeiter sein Restguthaben auf seiner Karte noch nutzen?
Ja, die Guthaben auf den Karten stehen so lange zur Verfügung, bis sie aufgebraucht sind, bzw. der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist.
Können Mitarbeiterkarten deaktiviert oder gesperrt werden?
Ja, Mitarbeiterkarten können jederzeit gesperrt werden. Mitarbeiter können dann nur noch über die vorhandenen Restguthaben verfügen. Bei Verlust oder Beschädigung wird die Karte ausgetauscht und Restguthaben entsprechend umgebucht.
Wie kann ich Partner des HARMERSBACHTAL JOBKÄRTLE werden?
Eine Teilnahme als Firmenpartner ist jederzeit möglich. Sie benötigen dafür eine Firmenpartner-Vereinbarung, die Sie von uns hier erhalten.
Wie kann ich weitere Informationen zum HARMERSBACHTAL JOBKÄRTLE erhalten?
Firmen können uns jederzeit über eine unserer Kontaktmöglichkeiten auf dieser Webseite oder direkt erreichen. Wir vereinbaren gerne persönliche, kostenlose Beratungs-Termine.
Ihnen fehlen Antworten auf bestimmte Fragen? Dann teilen Sie uns diese bitte mit. Wir werden Ihnen umgehend die gewünschten Antworten liefern.